Zusammen mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz trat 1994 das Regionalisierungsgesetz in Kraft. Den Bundesländern stand offen, die Zuständigkeit für den Schienen-Personen-Nahverkehr (SPNV) selbst wahrzunehmen oder zu delegieren. Die Länder erhalten vom Bund sogenannte Regionalisierungsmittel, zugleich wurde das Bestellerprinzip eingeführt.
In den Bundesländern wurden entweder regionale Zweckverbände oder landeseigene Gesellschaften mit der Bestellung der Verkehrsleistungen auf der Schiene beauftragt. In Niedersachsen oder Baden-Württemberg gibt es darüber hinaus Mischformen, mit einer Landesgesellschaft und Kommunalverbänden für großstädtische Ballungsräume.
Die SPNV-Aufgabenträger schreiben in regelmäßigen Abständen die Erbringung von SPNV-Leistungen über 7 bis 15 Jahre aus. Das EVU erbringt die Leistungen in Eigenregie und erhält neben den Fahrgeldeinnahmen Zuschüsse von den Aufgabenträgern, deren Höhe durch die Ausschreibung ermittelt und in Verkehrsverträgen festgelegt wird.
Das Regionalisierungsgesetz benennt den ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge. Welche Behörden die Aufgabe wahrzunehmen haben, wird jeweils durch Landesrecht geregelt. Die Bezeichnung dieser Behörden als „Aufgabenträger“ entstammt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das diese von den Ländern zu benennenden Behörden so bezeichnet.
Das Planungsinstrument zur Konkretisierung der Daseinsvorsorge ist der "Nahverkehrsplan", in fast allen Bundesländern als Pflichtaufgabe definiert. Die Sicherstellung von Bahn- und Busverkehr umfasst nicht nur das Fahrplanangebot und die Tarife, sondern auch Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Fahrzeuge, Barrierefreiheit und die Gestaltung der Infrastruktur.
Wichtige Aufgabe ist die Bestellung von Verkehrsleistungen, soweit kein Verkehrsunternehmen bereit ist, diese eigenwirtschaftlich zu erbringen (Bestellerprinzip). Die Aufgabenträger haben die Möglichkeit, Dienstleistungsaufträge im Wettbewerb zu vergeben oder sie als Direktvergabe durch ein Unternehmen im eigenen Besitz erbringen zu lassen.
Während vor gut 25 Jahren die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) mit der Entscheidung für ihren landeseigenen Fahrzeugpool noch absolutes Neuland betrat, bilden Fahrzeugpools in verschiedener Ausgestaltung heute eine wesentliche Stütze für Entwicklung und Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).
Fahrzeugpools sind dadurch gekennzeichnet, dass der Betreiber der Fahrzeuge nicht zugleich deren Eigentümer ist. Mit Fahrzeugpools wird die lange Lebensdauer der Schienenfahrzeuge von den kürzeren Laufzeiten der SPNV-Verkehrsverträge entkoppelt und ein funktionierender Wettbewerb bei Folgeausschreibung der Verkehrsleistungen sichergestellt.
Entsprechend den Geschäftsinteressen bzw. der Eigentümerstruktur gibt es verschiedene Arten von Fahrzeugpools. Beim Aufgabenträger-Pool beschafft der Aufgabenträger selbst die Fahrzeuge. Im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen wird allen Bietern die Nutzung der Fahrzeuge als Beistellung durch den Aufgabenträger vorgegeben.
Auf über 60% aller Bahnstrecken ist die E-Mobilität des Systems Bahn dank Oberleitungsbetrieb bereits seit Jahr(zehnt)en Realität. Bliebe für nicht elektrifizierte SPNV-Strecken die Auswahl der Fahrzeug-Antriebstechnologie allein dem EVU überlassen, so würden sich dort weiterhin die Dieselantriebe allein aus Kostengründen durchsetzen.
Im Frühjahr 2016 wurde durch den Aufgabenträger NAH.SH in Schleswig-Holstein bundesweit erstmalig eine Ausschreibung für Triebzüge mit alternativen Antrieben (XMU) gestartet und im Sommer 2019 rechtskräftig abgeschlossen. Weitere Aufgabenträger haben seither Ausschreibungen für XMU-Triebzüge gestartet und erfolgreich abgeschlossen.
Die am deutschen Markt tätigen Schienenfahrzeughersteller haben für die Erprobung der XMU-Technologien auf eigene Kosten (und teilweise mit staatlicher Förderung) verschiedene Prototypen (um)gebaut und (mindestens teilweise) in Deutschland getestet. Beginnend ab dem Herbst 2022 gelangen erstmalig XMU-Triebzüge in den Fahrgasteinsatz.